Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.          Allgemeines

I.1        Für den Geschäftsverkehr zwischen Haag=Therm und dem Besteller gelten nachstehende Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufs- und Lieferbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen.

I.2        Unsere Ware ist zum Wiederverkauf bestimmt.

I.3        Im Rahmen der Kundenbetreuung und Auftragsabwicklung werden Kundendaten mittels EDV bearbeitet und gespeichert; mit Auftragserteilung erklärt der Kunde dafür sein Einverständnis.

I.4        Technische Änderungen sowie Änderungen im Design sind uns jederzeit vorbehalten und kein Reklamationsgrund. Viele unserer Grundmaterialien sind Naturprodukte und unterliegen natürlichen Farbschwankungen. Auch hieraus lassen sich keine Reklamationen ableiten. 
Bei Laser geschnittenen Teilen sind, bedingt durch den Herstellungsprozess, Spuren durch diesen möglich. Auch dies sind keine Reklamationsgründe.

 

II.         Preise

II.1       Unsere Preise sind freibleibende Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

II.2       Für unsere Lieferungen gelten die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise und Konditionen. Preisänderungen aufgrund aktueller Marktsituation behalten wir uns vor.

 

III.        Lieferung

III.1      Der Versand erfolgt ab Lager Oberndorf auf Gefahr und Risiko des Empfängers auf dem günstigsten Versandweg. Dies gilt auch bei Franko Liefermengen. Die Lieferung ist mit der Übergabe des Gutes an den Transporteur erfüllt. Schäden an der Sendung sind dem Transporteur unverzüglich mitzuteilen.

III.2      Der Mindestauftragswert für Stammkunden beträgt 30,- €. Bei Bestellungen berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 5,- € innerhalb Deutschlands, für Österreich 7,50 €, für Europa 10.- €, für Schweiz nach Gewicht, für Übersee nach Tagesangebot.
Ab einem Warenwert (netto) von 150,- € erfolgt die Lieferung versandkostenfrei. Für Österreich gilt als Frachtfreigrenze 200.- €, für Europa 300.- €, 
für Schweiz 500.- €, übrige Länder nach Tagesangebot. 
Lieferungen ins Ausland (außer Österreich) erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse.

III.3      Erstauftrag von Neukunden: 30,- €.

III.4      Großabnahmen zu Nettopreisen erfolgen ab Werk.

III.5      Besondere Versandwünsche gehen zu Lasten des Empfängers.

III.6      Wir sind bemüht, Lieferzeiten und Termine einzuhalten; Streiks, höhere Gewalt, Krankheit oder vorübergehender Ausverkauf von Artikeln entbinden uns von der Lieferpflicht. Diese erlischt auch, wenn Auskünfte negativ sind oder überfällige Rechnungen ausstehen. Lieferverzögerungen berechtigen nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern.

III.2      Teillieferungen werden vom Käufer gestattet und gelten als gesondertes Geschäft.

III.3      Wir verwenden weitgehend recycelte etc Verpackungsmaterialien, welche vom Besteller dem Kreislauf wieder zugeführt werden sollten. Eine Beteiligung an der Entsorgung von Verpackungsmaterial erfolgt nicht. Die Rücksendung der Transportverpackung ist ökonomisch nicht sinnvoll, daher setzen wir auf eine Entsorgung vor Ort.

III.9      Liegt der Wert eines verfügbaren Rückstandes über 30,- € so wird dieser separat ausgeliefert. In allen anderen Fällen erfolgt die Auslieferung zusammen mit der nächsten Bestellung.

III.10   Rücklieferungen werden nur Porto frei entgegen genommen. Rücklieferungen, welche nicht durch Verschulden der Firma verursacht wurden, werden nur zu 75% des warenwertes gutgeschrieben, mindestens wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von netto 20,- € verrechnet.

 

IV.       Zahlung

lV.1     Unsere Rechnungen sind wie folgt zur Zahlung fällig:
Innerhalb 14 Tagen nach Rechnungs- oder Valutadatum rein netto ohne Abzug. Bei Bezahlung innerhalb 5 Werktagen mit 2% Skonto. Bei Nachnahme, Bankeinzug (innerhalb 5 Werktagen) und Vorkasse gewähren wir 3 % Skonto.
Bei Bezahlung mit Scheck und Wechsel gilt erst die Gutschrift auf einem unserer Bankkonten als Rechnungsausgleich. Wechselspesen gehen zu Lasten des Verkäufers und sind sofort fällig. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB vor.

IV.2     Grundlage für jede Lieferung ist die Kreditwürdigkeit des Käufers. Wird während der Vertragsdauer Negatives über die Kreditwürdigkeit des Käufers bekannt6 oder befindet sich dieser mit einer Zahlung im Verzug, so werden die gesamten Außenstände des Käufers sofort zur Zahlung fällig. Dem Lieferanten steht das Recht zu, Vorauszahlungen zu verlangen.

IV.3     Zahlungen an Vertreter ohne schriftliche Inkassovollmacht sind unzulässig.

 

V.        Mängelrügen, Reklamationen, Retouren

V.1      Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Warenerhalt schriftlich erfolgen. Gleiches gilt für die Beanstandung unvollständiger oder falscher Lieferungen.

V.2      Geringe Abweichungen in Maßen und Farben berechtigen den Käufer nicht zur Reklamation.

V.3      Bei berechtigten Reklamationen besteht die Wahl zwischen Gutschrift oder Ersatzlieferungen. Retouren müssen stets franko erfolgen und bedürfen ausdrücklich der vorherigen Zustimmung. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Bei berechtigten Reklamationen erfolgt eine Portovergütung.

 

VI.       Eigentumsvorbehalt, erweiterter Eigentumsvorbehalt

VI.1     Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung herrührender Forderungen Eigentum des Lieferanten. Ferner erkennt der Käufer einen erweiterten Eigentumsvorbehalt des Lieferanten bei Weiterveräußerung und/oder Weiterverarbeitung der gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen an.

VI.2     Sämtlich Forderungen, die dem Käufer aus Weiterlieferung von Vorbehaltswaren erwachsen werden hiermit in Höhe der jeweiligen Forderung aus der gesamten Geschäftsverbindung an den Lieferanten abgetreten. Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung herrührender Forderungen darf der Verkäufer gelieferte Waren nicht an Dritte verpfänden oder zur Sicherung übereignen.

 

VII.      Erfüllungsort, Gerichtstand und anzuwendendes Recht

VII.1    Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 91472 lpsheim/Bayern

VII.2    Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Neustadt an der Aisch/Bayern

VII.3    Den abgeschlossenen Kauf- und Lieferungsverträgen liegt ausschließlich deutsches Recht zugrunde.